Es ist eine unsichtbare, geruch- und geschmacklose Gefahr, wenige Atemzüge können zum Tod führen: Kohlenstoffmonoxid!
Dieses Gas entsteht bei einem unvollständigen Verbrennungsvorgang. Es ist ein nicht ätzendes und nicht reizendes Gas und wird daher vom Menschen nicht wahrgenommen. Im Gegensatz zu Erdgas ist auch kein Geruchsstoff beigemischt.
Das Gas mit dem Kürzel CO bindet sich im Blut an die roten Blutkörperchen (Hämoglobin) und verdrängt dabei den Sauerstoff im Blutkreislauf. Nach wenigen Atemzügen kann dies bereits zu schweren Vergiftungserscheinungen und zum Tod führen. Schon im Verdachtsfall einer Kohlenstoffmonoxid-Vergiftung muss schnell reagiert werden.
Doch wobei kann das Kohlenmonoxid entstehen?
Häufig ist eine fehlerhafte Verbrennung in Gasthermen die Ursache von Unfällen. Aber auch das Grillen in geschlossenen Räumen und unsachgemäßer Umgang mit offenen Kaminen kann tödliche Gefahren mit sich bringen. Beim Rauchen von Wasserpfeifen besteht zudem die Gefahr, dass bei der Verbrennung der Kohle ausreichend Sauerstoff fehlt und daher entsprechend viel Kohlenstoffmonoxid freigesetzt wird.
Eine weitere Gefahrenquelle ist das Betreiben von Gasstrahlern oder -pilzen in geschlossenen Räumen. Zudem setzen auch Verbrennungsmotoren Kohlenstoffmonoxid frei. Der Benzinrasenmäher oder die Benzinkettensäge sollte deshalb nie in geschlossenen Räumen repariert und dann ausprobiert werden. Ebenso sind Stromaggregate nicht für den Gebrauch in geschlossenen Räumen vorgesehen, auch hier kann es zu einer CO-Gefahr kommen.
Aus diesen Gründen möchten wir Ihnen einige Handlungshinweise auf dem Weg mitgeben.
Nicht nur umsichtiges Handeln, sondern auch technische Vorsorge können dazu beitragen, Unfälle zu verhindern:
Alarmieren Sie in jedem Verdachtsfall Feuerwehr und Rettungsdienst über die europaweit gültige Notrufnummer 112, diese sind zu jeder Tages- und Nachtzeit für Sie da!
Bericht: N. Hauser
Quelle: Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg