Tag des brandverletzten Kindes


Am 7. Dezember findet der „Tag des brandverletzten Kindes“ statt. Unter dem Motto „Verbrannt, verbrüht – was nun?“ liegt der Fokus des Aktionstages 2022 u. a. auf Erste-Hilfe-Maßnahmen nach einer Verbrennung oder Verbrühung eines Kindes: Was ist nach einem Verbrennungs- oder Verbrühungsunfall zu tun, wo werden brandverletzte Kinder behandelt und welche Folgen hat eine thermische Verletzung für das Kind und die Familie?

 

Erste Hilfe im Notfall:

• Ruhe bewahren

• Notruf 112 alarmieren

• Rufen Sie immer den Rettungsdienst, wenn sich Ihr Kind schwer verletzt hat. Mit kleineren

Verletzungen gehen Sie zu Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Kinderärztin. 

 

Verbrennung:

Die eingebrannte Kleidung nicht entfernen.

 

Verbrühung:

Die durchnässte Kleidung sofort ausziehen, auch die Windel.

Feuer: Flammen durch Wälzen am Boden, mit einer Decke oder mit Wasser löschen.

 

Strom:

Bei Stromunfällen sofort den Stromkreis abschalten. Auf Eigensicherung achten!

Kühlen:

• Kleinere Verbrennungswunden zur Schmerztherapie ca. 10 Minuten mit handwarmem Wasser kühlen (ca. 20 °C), bis der Rettungsdienst eintrifft.

• Wichtig: Wegen Unterkühlungsgefahr nur die verletzten Stellen kühlen, niemals das ganze Kind kalt abduschen.

• Nicht kühlen bei großflächigen Verletzungen (mehr als 15 % der Körperoberfläche), bei Neugeborenen, Säuglingen und bewusstlosen Personen, ebenso nicht am Kopf oder am Rumpf.

 

 Achtung:

Niemals Hausmittel wie z. B. Mehl, Zahnpasta oder Öl auf Brandwunden geben

 

Auf der Webseite von Paulinchen-Initiative für brandverletzte Kinder e.V. werden alle Veranstaltungen, national und international, zum „Tag des brandverletzten Kindes” auf einer Aktionskarte dargestellt.

 

Links: www.paulinchen.de/tag-des-brandverletzten-kindes  I  www.paulinchen.de