Am 7. Dezember findet der „Tag des brandverletzten Kindes“ statt. Unter dem Motto „Verbrannt, verbrüht – was nun?“ liegt der Fokus des Aktionstages 2022 u. a. auf Erste-Hilfe-Maßnahmen nach einer Verbrennung oder Verbrühung eines Kindes: Was ist nach einem Verbrennungs- oder Verbrühungsunfall zu tun, wo werden brandverletzte Kinder behandelt und welche Folgen hat eine thermische Verletzung für das Kind und die Familie?
Erste Hilfe im Notfall:
• Ruhe bewahren
• Notruf 112 alarmieren
• Rufen Sie immer den Rettungsdienst, wenn sich Ihr Kind schwer verletzt hat. Mit kleineren
Verletzungen gehen Sie zu Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Kinderärztin.
Verbrennung:
Die eingebrannte Kleidung nicht entfernen.
Verbrühung:
Die durchnässte Kleidung sofort ausziehen, auch die Windel.
Feuer: Flammen durch Wälzen am Boden, mit einer Decke oder mit Wasser löschen.
Strom:
Bei Stromunfällen sofort den Stromkreis abschalten. Auf Eigensicherung achten!
Kühlen:
• Kleinere Verbrennungswunden zur Schmerztherapie ca. 10 Minuten mit handwarmem Wasser kühlen (ca. 20 °C), bis der Rettungsdienst eintrifft.
• Wichtig: Wegen Unterkühlungsgefahr nur die verletzten Stellen kühlen, niemals das ganze Kind kalt abduschen.
• Nicht kühlen bei großflächigen Verletzungen (mehr als 15 % der Körperoberfläche), bei Neugeborenen, Säuglingen und bewusstlosen Personen, ebenso nicht am Kopf oder am Rumpf.
Achtung:
Niemals Hausmittel wie z. B. Mehl, Zahnpasta oder Öl auf Brandwunden geben
Auf der Webseite von Paulinchen-Initiative für brandverletzte Kinder e.V. werden alle Veranstaltungen, national und international, zum „Tag des brandverletzten Kindes” auf einer Aktionskarte dargestellt.
Links: www.paulinchen.de/tag-des-brandverletzten-kindes I www.paulinchen.de